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Ausgabe: Frühjahr 2012

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Immobilien – so attraktiv
wie nie zuvor
Neuerungen beim Mietrecht
95.000.000.000 Euro für
Modernisierung und Erhaltung
Deutschland: Mehr Mieter als Immobilieneigentümer
Mehr genehmigte Wohnungen
Neuanlage des Gartens
ist steuerbegünstigt
Dachdämmung dringend empfohlen
Erhebliche Schwankungen beim Stromverbrauch
Auf die Laufzeit kommt es an
Neuer KfW-Standard für
Denkmäler
Das „Nest“ ermöglicht
Experimente am Bau
Zufrieden mit dem Wohnumfeld
Zukunftsfähig und lebensdienlich bauen und umbauen
Wo sind die attraktivsten Straßen der Welt?
Bevölkerungszunahme 2011
Lebenslagen in Deutschland
Mehrgeschossige Gebäude aus Stroh entwickelt
 

Vermieter muss nicht modernisieren

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Renovierungen im Bestand werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Dabei kommt es auf eine gute Planung an, damit die energetischen Ziele auch tatsächlich erreicht werden können.

leer Der Vermieter entscheidet bei energetischen Modernisierungen allein, ob, wann und was im Haus oder in der Wohnung saniert wird. So lautet die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 10/11). Ein Vermieter in Berlin wollte sein Haus erst nach dem Auszug der Mieter grundlegend sanieren und vorher keine von den Mietern gewünschten Maßnahmen ergreifen. Die Mieter der einfachen, mit Kachel­öfen ausgestatteten Wohnungen in einem attraktiv gewordenen Quartier wollten auf eigene Kosten eine Gas­etagenheizung einbauen. Dem stimmte der Vermieter nicht zu. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter recht. Er sei weder zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet, noch müsse er die Zustimmung zu einer Modernisierung durch den Mieter geben, auch dann nicht, wenn die Mieter alle Kosten selbst übernehmen wollen. Das Vermieterinteresse, den Zeitpunkt der Investitionen selbst zu bestimmen und bei einer späteren Neuvermietung angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnlage eine höhere Miete zu erzielen, sei legitim.

(Foto oben: © Rainer Sturm | Pixelio.de)

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