|
Vermieter muss nicht modernisieren

Renovierungen im Bestand werden zukünftig an Bedeutung gewinnen. Dabei kommt es auf eine gute Planung an, damit die energetischen Ziele auch tatsächlich erreicht werden können.
Der Vermieter entscheidet bei energetischen Modernisierungen allein, ob, wann und was im Haus oder in der Wohnung saniert wird. So lautet die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 10/11). Ein Vermieter in Berlin wollte sein Haus erst nach dem Auszug der Mieter grundlegend sanieren und vorher keine von den Mietern gewünschten Maßnahmen ergreifen. Die Mieter der einfachen, mit Kachelöfen ausgestatteten Wohnungen in einem attraktiv gewordenen Quartier wollten auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung einbauen. Dem stimmte der Vermieter nicht zu. Der Bundesgerichtshof gab dem Vermieter recht. Er sei weder zur Modernisierung der Wohnung verpflichtet, noch müsse er die Zustimmung zu einer Modernisierung durch den Mieter geben, auch dann nicht, wenn die Mieter alle Kosten selbst übernehmen wollen. Das Vermieterinteresse, den Zeitpunkt der Investitionen selbst zu bestimmen und bei einer späteren Neuvermietung angesichts der zwischenzeitlich gestiegenen Attraktivität der Wohnlage eine höhere Miete zu erzielen, sei legitim.
(Foto oben: © Rainer Sturm | Pixelio.de)
|