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Betriebskosten müssen wirtschaftlich sein
Bei Fragen zur Höhe von Betriebskosten wird gern auf den Betriebskostenspiegel verwiesen. Werden die dort erfassten Werte überschritten, besteht oft die Vermutung, der Vermieter habe unwirtschaftlich gehandelt. Der Betriebskostenspiegel ist aber ein statistisches Zahlenwerk und berücksichtigt regionale Besonderheiten nicht. Die bloße Berufung darauf reicht deshalb für die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches nicht aus. Der Mieter muss prüfen, ob der Vermieter günstigere Versorgungsverträge hätte abschließen können. Eine derartige Darlegungs- und Beweislast ist im Falle von Schadensersatzansprüchen der Normalfall. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes ist es nicht die Aufgabe des Vermieters, zu beweisen, dass er wirtschaftlich gehandelt hat (BGH, 06.07.2011, VIII ZR 340/10).
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