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Neuanlage des Gartens
ist steuerbegünstigt

Die Steuerermäßigung
für Handwerkerleistungen
an der selbstgenutzten
Immobilie kann auch für die Neuanlage eines Gartens
gewährt werden. (Foto: © Seier + Seier | Flickr.com )
Ein Ehepaar hatte seinen Garten neu anlegen und dabei eine Stützmauer zum Nachbargrundstück bauen lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten und der Mauererrichtung von insgesamt rund 7.700 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend. Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen jedoch ab, weil durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues geschaffen worden sei. Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbezieht. Ob ein Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet werde, sei für den Steuerbonus ohne Belang (BFH, Az. VI R 61/10).
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