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Die WEG Novelle sieht eine stärkere Entscheidungs - und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften vor, eine Vereinheitlichung und Straffung der Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen, Verteilung von Betriebs- und Verwaltungskosten gemäß Mehrheitsbeschluss, sowie Kompetenzänderung bei Beschlüssen über Instandhaltung, Instandsetzung und Baumaßnahmen und die Führung einer Beschlusssammlung.
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