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Eingegeben am: 30.05.2012, 10:00 Titel: BGH: Kirchenkreis darf Mieter zwecks Einrichtung einer Beratungsstelle kündigen |
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BGH: Kirchenkreis darf Mieter zwecks Einrichtung einer Beratungsstelle kündigen
Der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Evangelische Kirchenkreis Düsseldorf durfte einem Mieter kündigen, um eine Beratungsstelle der ihm nahestehenden Diakonie Düsseldorf e.V. im betroffenen Mietobjekt unterzubringen. Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, darf sich auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Wohnraumvermieter für ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses im Sinne von § 573 Abs. 1 BGB auf den Nutzungsbedarf einer ihr nahestehenden juristischen Person zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben des Vermieters stützen.
BGH, Urteil vom 09.05.2012, Az.: VIII ZR 238/11 _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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