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Schlechtes Trinkwasser ist ein Mangel!

 
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Autor Urteil
ML Fachinstitut1



BeitragEingegeben am: 30.05.2012, 10:01    Titel: Schlechtes Trinkwasser ist ein Mangel!

Schlechtes Trinkwasser ist ein Mangel!
Wird ein Atelier mit Küchenzeile sowie Bad mit Dusche, Wanne und WC als Gewerberaum vermietet und weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, kann die Miete wegen Mangels der Mietsache um 10 % gemindert werden. Haben die Parteien einen bestimmten Standard der Stromversorgung in einem Atelier vertraglich nicht vereinbart, so bedeutet allein das Fehlen eines zweiten Stromkreises keinen Mangel an der Mietsache.
KG Berlin, Urteil vom 08.09.2010, Az: 12 U 194/09
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