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BGH: Keine analoge Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

 
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ML Fachinstitut1



BeitragEingegeben am: 30.05.2012, 10:00    Titel: BGH: Keine analoge Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum

BGH: Keine analoge Anwendung des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB auf preisgebundenen Wohnraum
Die Norm des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB, nach der ein Vermieter im Fall einer Verurteilung des Mieters zur Zahlung einer erhöhten Miete nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach rechtskräftiger Verurteilung kündigen kann, ist nicht im preisgebundenen Wohnraum anwendbar. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Aus der Entstehungsgeschichte der Norm ergebe sich, dass es an der für eine Analogie erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehle, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2012, Az.: VIII ZR 327/11
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