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Eingegeben am: 06.07.2010, 09:18 Titel: Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes tritt in Kraft |
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Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes tritt in Kraft
Am 01.07.2010 traten die Vorschriften zum neuen P-Konto in Kraft. Nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 29.06.2010 kann dann jeder Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das Konto biete einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe des Pfändungsfreibetrages. Erstmals würden auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben genießen. Nach dem bislang geltenden Recht wurden Konten durch Pfändung zunächst vollständig blockiert. Pfändungsfreibetrag (1 Person) 985,15 Euro. _________________ Copyright © 2007 ML Fachinstitut |
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